Müllverarbeitung (Symbolbild)

Entsorgungsfachbetriebe (Efb)

Zustimmungen und Anerkennungen im Bereich Entsorgungsfachbetriebe
Nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (Efb) können Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Makeln, durch
  • die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft (EG)
  • den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
nach erfolgreicher Auditierung ein Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat erlangen. In Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufsicht über die Zertifizierungs-Verfahren übernommen. Zu den Aufgaben zählt u.a. die Anerkennung der EG/TÜO einschließlich der Prüfung von deren Sachverständigen, die Zustimmung von Überwachungsverträgen sowie das Herstellen des Benehmensverfahren mit den zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort. Darüber hinaus ist sie für die Anerkennung von Grund- und Weiterbildungslehrgängen für das verantwortliche Personal von Abfallentsorgungsbetrieben zuständig. In der "Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“ wird die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben im Allgemeinen, die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften im Besonderen geregelt. Gleichzeitig wurden von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein Formblatt "Benehmensangaben" und "Hinweise für Prüflisten für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben" veröffentlicht.