Dezernat 26: Luftverkehr

Unsere Aufgaben

Die Luftverkehrsverwaltung erfolgt nach Art. 87 d GG in Bundesauftragsverwaltung. Neben Aufgaben, die der Bund selbst wahrnimmt – wie zum Beispiel die Flugsicherung und die Überwachung gewerblicher Luftfahrtunternehmen, sind zahlreiche Aufgaben auf die Länder übertragen worden. Das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf ist als Landesluftfahrtbehörde in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln für eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zuständig:

So vor allem für die Genehmigung von Flugplätzen (internationale Flughäfen bis Modellfluggelände) sowie die Aufsicht über Flugbetrieb. Außerdem müssen Starts und Landungen außerhalb zugelassener Flugplätze hier beantragt werden. Die Luftaufsicht im Sinne von Gefahrenabwehr wird durch Sachbearbeiter für Luftaufsicht an den größeren Flugplätzen und Flughäfen vor Ort sowie im Übrigen von der überörtlichen Luftaufsicht wahrgenommen. Auch der Fluglärmbeschwerden für die Flughäfen und Flugplätze  in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf nehmen wir uns an.

Als Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein und den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach sorgen wir für die Sicherheit der Passagiere und Mitarbeiter an den Flughäfen.

Dem gleichen Ziel dienen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die in Sicherheitsbereichen von Flugplätzen arbeiten

Außerdem werden im Dezernat 26 die Lizenzen der Privatpiloten verwaltet sowie die Aufsicht über Flugschulen geführt und theoretische und praktische Prüfungen von Luftfahrtpersonal abgenommen.

Leitung und Kontakt

Eva Schultenkämper
Hauptdezernentin Dezernat 26
Tel.: 0211 475-2600
Fax: 0211 475-3980
Nadine von Contzen
Büroleitung Dezernat 26
Tel.: 0211 475-2601
Fax: 0211 475-3980
Büro der Hauptdezernentin Dezernat 26
Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten
Tel.: 0211 475-2610
Fax: 0211 475-3980

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
 

INFORMATIONEN AUS UNSEREM ARBEITSBEREICH