Bioenergie Rüster Feld UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG
Datum
05.02.2020
Datum der Umweltinspektion
28.05.2019
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Rüster Feld 21

46514 Schermbeck

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 1.2.2.2, 8.6.3.2, 9.36
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
7 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abnahmeprüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 12.12.2017 
  • Überprüfung wasserrechtlicher Anforderungen (AwSV)
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG i.V. mit der Ziffer 24.1.3 der VVBImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Das Störfallkonzept liegt nicht in einer aktualisierten Fassung vor 1) 
  • Die Anlage wurde nicht vor von einem Sachverständigen nach § 29b BImSchG überprüft.2) (erledigt) 
  • Es lag kein aktueller Prüfbericht nach AwSV vor 2) (erledigt) 
  • In der Auffangwanne zur Lagerung von Altölen befand sich Öl 1) (erledigt)
  • Es fehlt die Anlagendokumentation nach AwSV 1)
Veranlasste Maßnahmen

Abnahmeprotokoll, Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.