Hakle GmbH
Datum
28.08.2020
zuletzt geändert Datum
14.06.2021
Datum der Umweltinspektion
13.04.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Papier
Standort

Bonner Str. 201

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 6.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 6.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
43 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Umgang mit wasssergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Abfallstromkontrolle
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
Bereich Abfallstromkontrolle:
  • geringfügiger Mangel: Abfalleinstufung entspricht nicht den Vorgaben der AVV/Revisionsschreiben (Mangel behoben)
Bereich Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
  • Mängel im AwSV-Prüfbericht (Mangel behoben)
Bereich Abwasser
  • geringfügiger Mangel: nicht regelkonformer Betreib eines Koaleszenzabscheiders
  • geringfügiger Mangel: mangelhafter Generalinspektionsbericht
  • geringfügiger Mangel: Fehlende Herstellerbescheinigungen gem. Anhang 28 AbwV
  • erheblicher Magel: Kanaluntersuchungen und -sanierungen gem. SüwVO Abw und allgemein anerkannter Regeln der Technik wurden nicht in erforderlichen Zeiträumen durchgeführt
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.