thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
03.04.2024
zuletzt geändert Datum
11.03.2024
Datum der Umweltinspektion
16.03.2022
13.05.2022
Anlagenbezeichnung
Abwasserbehandlungsanlage (ABA) Beeckerwerth
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 6.11
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
-
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
27 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abwasser 
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 8 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) i. V. m. § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • AwSV i. V. m. § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • M1: Ein Pumpensumpf in der zweiten Barriere eines Altöllagerbehälters wies im oberen Bereich abgeplatzte Fliesen auf 2) (Mangel wurde behoben) 
  • M2: Undichtigkeit des Schachtes hervorgerufen durch Abplatzung der Beschichtung und nicht nachweislich dichte Revisionsklappe im Tiefpunkt 1) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.