Josef Hendrichs Metallgroßhandel e.K.
Datum
29.07.2019
zuletzt geändert Datum
29.05.2019
Datum der Umweltinspektion
02.04.2019
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Dießemer Bruch 72

47809 Krefeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
  • Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid vom 18.09.2015
  • Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid vom 20.09.2005
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.