Dieselstraße 80
42489 Wülfrath
Einstufung der Anlage
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- Das Konzept zur Errichtung der Regneranlage wurde nicht vorab mit der Bez. Reg. abgestimmt. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Platzbefestigung wurde trotz Fristverlängerung nicht fristgerecht fertiggestellt. 1)
- Die Staubminderung mittels der installierten Regner an den Abwürfen der Förderbänder der mobilen Siebanlage ist unzureichend. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Enden der Dränageschläuche der Gasfassung wurden nicht antragsgemäß als Betonrohr mit Drahtgitterverschluß ausgeführt. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Es ist kein Sicherstellungsbereich vorhanden. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Teerhaltiger Straßenaufbruch wird nicht direkt in einen Deckelcontainer verladen. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Verstoß gegen § 3 Abs. 1 der NachwV - falsches Entsorgungsverfahren im Entsorgungsnachweis als Entsorger angegeben 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Fehlende Bestimmung der Schlammspiegellage in den Schlammfängen am Regenrückhaltebecken. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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