Elektrische Geräte (Symbolbild)

Zentrale Stelle Marktüberwachung

Überwachung von Stoffverboten und Kennzeichnungsvorschriften von Produkten wie Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen, Fahrzeugen und Batterien.

Für das Inverkehrbringen bestimmter Produktgruppen auf dem Binnenmarkt hat die Europäische Union einheitliche Anforderungen festgelegt, um die Umweltauswirkungen bei der späteren Entsorgung und dem Recycling dieser Produkte möglichst gering zu halten. Aktuell gibt es solche Anforderungen für Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte und Verpackungsmaterialien.

Diese Anforderungen betreffen dabei:

  • Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe (z.B. Schwermetalle, Weichmacher),
  • Kennzeichnungen (z.B. CE-Kennzeichnung, durchgestrichene Abfalltonne),
  • Informationspflichten (z.B. Hinweise, wo die zu Abfall gewordenen Produkte abgegeben werden können),
  • Verkehrsverbote (z.B. Einweg-Kunststoffbestecke, Plastiktüten).

Die Zentrale Stelle Marktüberwachung plant und koordiniert die Überwachung dieser Anforderungen durch die 54 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, und prüft ihre Einhaltung bei Einfuhren über die nordrhein-westfälischen Zollämter. Sie kümmert sich zudem um die Weitergabe von Fällen, wenn Hersteller oder Einführer in anderen Bundesländern oder anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind.