
Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblower – Interne Meldestelle
Mit Wirkung zum 02.07.2023 hat die Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für ihren Zuständigkeitsbereich eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen im Dezernat 14 im Sachgebiet der Innenrevision eingerichtet.
Die interne Meldestelle nimmt Meldungen über Verstöße bei der Bezirksregierung Düsseldorf, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht, in Schriftform (Briefpost oder Funktionspostfach: whistleblowerbrd.nrw.de (whistleblower[at]brd[dot]nrw[dot]de)) entgegen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien, auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen.
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