LKWs im Sonnenuntergang (Symbolbild)

Arbeitszeit der Kraftfahrer/innen

Für Fahrer von Fahrzeugen im Güter- und Personenverkehr bestehen besondere Regelungen zur Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Neben den Kontrollen auf der Straße, durchgeführt von Polizei, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und Zoll, obliegt deren Überwachung unternehmensseitig der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bei der gewerblichen Güterbeförderung mit Lastkraftwagen (LKW), Kleintransportern sowie bei der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (KOM) kommt der Einhaltung der sogenannten „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ eine entscheidende Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz und die allgemeine Verkehrssicherheit zu. So wird durch die Einhaltung der relevanten Vorschriftenwerke, insbesondere
  • des Fahrpersonalgesetzes, der Fahrpersonalverordnung und  des Arbeitszeitgesetzes auf nationaler Ebene sowie
  • diverser europäischer Verordnungen (u.a. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EU) Nr. 165/2014) sowie des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) auf internationaler Ebene,
und die damit verbundene Vorbeugung von Übermüdungs- und Erschöpfungszuständen nicht nur der Gesundheitsschutz für die betroffenen Fahrer gefördert, sondern auch die allgemeine Unfallgefahr auf der Straße verringert und damit die Sicherheit unbeteiligter Verkehrsteilnehmer erhöht. Von besonderer Bedeutung sind hier die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe- Pausen- und Arbeitszeiten, deren Einhaltung sowohl von den betroffenen Fahrern als auch - durch geeignete Organisation und Disposition – von den  jeweiligen Arbeitgebern sichergestellt werden muss. Erfasst werden diese Zeiten u.a. durch die ordnungsgemäße Nutzung von Fahrtenschreiber und die Erstellung von Tageskontrollblättern durch die jeweiligen Fahrer. Die Zuständigkeit für die Aufsicht über die o.a. Vorschriften bei den im Regierungsbezirk Düsseldorf mit der Güter- oder Personenbeförderung befassten Betrieben obliegt dem Dezernat 55, welches nicht zuletzt durch
  • die Beratung von Arbeitgebern & Fahrern,
  • Betriebskontrollen, inklusive der Ahndung von Verstößen mittels Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Anordnung von notwendigen Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln,
  • der Bearbeitung von Arbeitnehmerbeschwerden sowie
  • der Beteiligung an Straßenkontrollen der Polizei
zu einer entsprechenden Risikominimierung und damit zum Schutz der betroffenen Fahrer und weiterer Verkehrsteilnehmer beiträgt.