
Entgelte und Bindende Festsetzung
Welche Entgelte haben Auftraggeber zu vergüten?
Die in Heimarbeit Beschäftigten haben einen Anspruch auf Zahlung von Mindestentgelten. Stundenentgelte und weitere Vertragsbedingungen sind im Einzelnen in sogenannten bindenden Festsetzungen oder in Tarifverträgen geregelt.
Die „bindenden Festsetzungen“ sind speziell für den Bereich der Heimarbeit geregelte Mindestanforderungen zur Entlohnung. Sie sind eng an das Tarifvertragsrecht angelehnt. Da die Heimarbeit viele unterschiedliche Tätigkeiten umfasst, gibt es eine Vielzahl an „bindenden Festsetzungen“, die durch sogenannte Heimarbeitsausschüsse beschlossen und je nach Bedarf angepasst werden.
Für die Tätigkeit in der eigenen Wohnung ist ein Heimarbeitszuschlag zu zahlen. Auch Urlaubs- und Feiertagsentgelt sowie ein Zuschlag für die wirtschaftliche Sicherheit im Krankheitsfall steht den in Heimarbeit Beschäftigten zu. Alle Zuschläge, auf die ein Anspruch besteht, müssen separat in den Abrechnungen ausgewiesen werden.
Einige Beispiele für die Abrechnung in Form von Entgeltbelegen stehen als Dateien zum Herunterladen bereit.
Übersicht der geltenden bindenden Festsetzung
Eine Übersicht der geltenden bindenden Festsetzung, die derzeit im Regierungsbezirk Düsseldorf Anwendung finden, steht zur Einsicht bereit. In der Übersicht sind die Entwürfe der bindenden Festsetzung, die in Kraft getretenen bindenden Festsetzungen sowie die jeweiligen Kurzübersichten aufgelistet. Sie stehen als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Weitere Fragen?
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin für den Heimarbeitsschutz im Regierungsbezirk Düsseldorf, Frau Julia Lörks (Tel. 0211 475-9556), wenden.
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