Registrierung von Strahlenpässen
Aufgrund des neuen Strahlenschutzrechtes ergeben sich ab 31.12.2018 wichtige Änderungen bei der Registrierung von Strahlenpässen. So ist gemäß § 174 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung künftig eine persönliche Kennnummer, die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer), für alle Inhaber eines Strahlenpasses erforderlich. Ebenso wird die Angabe der Betriebsnummer zukünftig für die Registrierung von Strahlenpässen zwingende Voraussetzung.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass zusätzlich zu dem formlosen Antrag auf Registrierung eines Strahlenpasses neben dem neuen Strahlenpass (vorausgefüllt und unterschriebenen) auch eine Kopie des SSR-Zertifikats vom Bundesamt für Strahlenschutz beigefügt wird.
Bei Beantragung einer Registrierung eines Folgepasses ist der alte Strahlenpass beizufügen.
Weitere Informationen zu Übergangsregelungen und Beantragung der SSR-Nummer finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Bei Fragen zur Registrierung von Strahlenpässen wenden Sie sich bitte an:
claudia.eisenhuth [at] brd.nrw.de (Frau Eisenhuth)
Tel.: 0211 475-9533
serkan.sevim [at] brd.nrw.de (Herr Sevim)
Tel.: 0211 475-9622
tobias.glitz [at] brd.nrw.de (Herr Glitz)
Tel.: 0211 475-9586
marta.bornemann [at] brd.nrw.de (Frau Bornemann) (in Vertretung)
Tel.: 0211 475-9559
kirsten.pevestorf [at] brd.nrw.de (Frau Pevestorf) (in Vertretung)
Tel.: 0211 475-9512
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