
Gleichstellung Schule
Gleichstellung als gesetzlicher Auftrag

Landesgleichstellunggesetz
Das Landesgleichstellungsgesetz des Landes NRW dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Bereich des öffentlichen Dienstes.
Entsprechend § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes NRW wurde 2021 der Gleichstellungsplan der Schulabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht erstellt. Er dokumentiert den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre und hat eine Laufzeit von 2021 bis 2025.
Er fokussiert sich auf drei zentrale Bereiche:
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- die Repräsentanz von Frauen in Leitung und
- die Bilanz der allgemeinen Personalentwicklung (vom Einstiegsamt bis zu Leitungsämtern) und der Ableitung entsprechender Handlungsempfehlungen.
Eine Evaluation der aktuellen Datenlage ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Informationen dazu werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Ansprechpersonen in den Schulämtern und der Bezirksregierung

Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und ihre Stellvertreterin

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung an ihrer Schule bzw. im ZfsL. Ihre Aufgabe ist es, die Schulleitung bei der Umsetzung der gleichstellungsrechtlichen Vorschriften zu unterstützen und zu beraten.
Gleichstellungsstrategie des Landes NRW für Lehrkräfte

Um potentielle Nachwuchs-Führungskräfte zu gewinnen, bedarf es zeitgemäßer Ansätze, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachten, auf die berufliche und persönliche Entwicklung, auch unter gleichstellungsrechtlichen Aspekten, Rücksicht nehmen und in Führungsaufgaben strategisch und beratend hinführen.
Zwei Instrumente finden Sie hier:
Mentoring
Top-sharing
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Um das Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau im System Schule zu verwirklichen (s. §1 LGG) empfehlen wir folgende Materialien, die Sie im Servicebereich downloaden können:
- Empfehlung zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte
- Mutterschutzgesetz
- Modell der Berufskollegs zu Teilzeitregelungen
Allgemeine Informationen

Newsletter:
Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und ZfsL
Weitere Infomaterialien und Broschüren finden Sie im Serviceteil unten als Download.
Service

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