Straßenbauarbeiten (Symbolbild)

Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus

Das Sachgebiet "Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus" gewährt für das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe der jährlichen Förderprogramme Zuwendungen für Investitionen im kommunalen Straßenbau und Radwegebau.

Förderung im IV / Straße - Übersicht

Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus

Das Sachgebiet "Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus" gewährt für das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe der jährlichen Förderprogramme Zuwendungen für Investitionen im kommunalen Straßenbau und Radwegebau. Ziel der maßnahmenbezogenen Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Um- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Neubau von Entlastungsstraßen, Sicherung und Beseitigung von Bahnübergängen und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur (Neubau von Radwegen, Wegweisung, Fahrradstationen).

Die Bewilligung von Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln ist ein gesetzlicher Auftrag aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) sowie den Förderrichtlinien Stadtverkehr des Landes NRW (FöRi-Sta).

Straßenpläne und -programme

Auf der Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebes Straßenbau NRW erarbeitet das Sachgebiet "Straßenpläne und -programme" in Abstimmung mit dem Regionalrat die regionalen Vorschläge für

Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) regelt in §13, dass bei Verbesserungsmaßnahmen (Sicherheit) an bestehenden höhengleichen Bahnübergängen und bei Projekten, die einen Bahnübergang beseitigen (Tunnel/Brücke), die Baukosten zu teilen sind. In der Regel werden die Kosten zu je einem Drittel zwischen dem Straßenbaulastträger, dem Schienenbaulastträger und dem Staat (Bund oder Land) geteilt. Aufgabe des Sachgebietes ist die Prüfung der zwischen den Kreuzungsbeteiligten zu schließenden Kreuzungvereinbarung und die Bewirtschaftung der vom Staat bereitgestellten Finanzmittel, soweit eine Straße in kommunaler Baulast an der Kreuzungsmaßnahme beteiligt ist.

Gemäß §2 (2) EkrG sollen keine neuen höhengleichen Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen ("Bahnübergänge") angelegt werden. Nur in ganz besonders begründeten Einzelfällen ist die Erteilung einer Ausnahme von dieser Vorschrift möglich. Bei Vorhaben, an denen eine nicht bundeseigene Bahn als Schienenbaulastträger beteiligt ist, obliegt die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung dem Sachgebiet Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten.

Ihre Ansprechpersonen sind:

Sachgebiet Aufgabe / Region / Zuständigkeit Name Durchwahl
(0211) 475-0
Dezernat 25 Hauptdezernent matthias.vollstedt [at] brd.nrw.de (Matthias Vollstedt) -5216
  Büroleitung michael.schnell [at] brd.nrw.de (Michael Schnell) -2501
Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen Dezernent elmar.gerke [at] brd.nrw.de (Elmar Gerke) -3235
  Mülheim sven.hebben [at] brd.nrw.de (Sven Hebben) -3266
  Duisburg, Essen detlev.dost [at] brd.nrw.de (Detlev Dost) -5202
  Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Viersen ralf.van-leuck [at] brd.nrw.de (Ralf van Leuck) -4256
  Düsseldorf, Kreis Mettmann thomas.schrage [at] brd.nrw.de (Thomas Schrage) -3788
  Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit marcel.bollmann [at] brd.nrw.de (Marcel Bollmann) -3258
  Rechnungsprüfungsangelegenheiten, Verwaltungsverfahren verena.busch [at] brd.nrw.de (Verena Busch) -2133
Straßenpläne und -programme Dezernent elmar.gerke [at] brd.nrw.de (Elmar Gerke) -3235
  Sachbearbeitung ursula.kuchenbecker [at] brd.nrw.de (Ursula Kuchenbecker) -3773

 

Fax: 0211 475-5953
Postanschrift: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Lieferanschrift: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf