Anerkennung von Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen und beratenden Ärztinnen und Ärzten
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Beratungsstellen und Ärzte, die als Berater nach den §§ 8,9 Schwangerschaftskonfliktgesetz im Regierungsbezirk Düsseldorf Beratungen durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
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