Modellflug (Symbolbild)

Modellflug

Erst in den Keller, dann in die Luft: Beim Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen oder „auf der grünen Wiese“ gibt es einiges zu beachten.

Allgemeines

Seit dem 2. Januar 2023 dürfen Flugmodelle nach nationalem Recht nur noch im sogenannten Verbandsrahmen geflogen werden. Das bedeutet, dass Steuerer von Flugmodellen oder ein Modellflugverein auf einem Modellfluggelände einem Modellflugverband angehören muss, der über eine Verbandsbetriebsgenehmigung verfügt. Dies sind derzeit die Verbände DMFV und MFSD. Nur so bleiben bisher erteilte Aufstiegserlaubnisse gültig.

Außerhalb des Verbandsrahmens können Flugmodelle grundsätzlich auch in der EU-Betriebskategorie „offen“ (open category) geflogen werden, wenn gewisse Voraussetzungen und Einschränkungen beachtet werden.

Steuerer von Flugmodellen, die im Verbandsrahmen fliegen, brauchen einen Kenntnisnachweis, der online beim DMFV oder MFSD erworben werden kann. Außerhalb des Verbandsrahmens ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Es muss ein Kompetenznachweis der Betriebskategorie „offen“ (open category) für die Klassen A1 und A3 oder das Fernpilotenzeugnis für die Klasse A2 erworben werden.

Modellfluggelände im Regierungsbezirk Köln:
Peter Esser

Modellfluggelände im Regierungsbezirk Düsseldorf und Erlaubnisse für Modell-Heißluftballone:
Björn Spelter